Satzung

des Tennisclubs Blau Weiß 1922 Schladern e.V.

Jedes aktive Mitglied des Tennisclubs erwirbt mit der Mitgliedschaft nicht nur das Recht Tennis zu spielen, sondern ist auch verpflichtet, Rücksichtnahme gegenüber anderen Mitgliedern des Clubs zu üben und sich für die Clubgemeinschaft einzusetzen.

 

§ 1 Name und Sitz

Der Tennisclub trägt den Namen „TC Blau Weiß 1922 Schladern“. Er ist in das Vereinsregister eingetragen und führt den Zusatz „e.V.“. Der Sitz ist Schladern.

Der Club verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Zweck des Vereins ist die Förderung des Tennissportes.

 

§ 2 Aufgaben und Zweck

Der TC Blau Weiß 1922 Schladern hat den Zweck, seinen Mitgliedern die Ausübung des Tennissports zu ermöglichen und den Tennissport durch sportliche und gesellschaftliche Veranstaltungen zu fördern.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigen­wirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglied des TC Blau Weiß 1922 Schladern kann jeder werden, der Tennis spielen (aktive Mitglieder) oder den Tennissport fördern will (passive Mitglieder). Für die Heranbildung des Nachwuchses ist dem Club eine Jugendabteilung angeschlossen.
Weitere Rechte und Pflichten der Mitglieder sind in der Geschäftsordnung geregelt.
Die aktiven Mitglieder sind verpflichtet, dem Club für Arbeiten an der Tennisanlage zur Verfügung zu stehen. Näheres beschließt die Mitglieder­versammlung.

 

§ 4 Beginn der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aufnahme in den TC Blau Weiß 1922 Schladern zum Jahresanfang oder rückwirkend zum Jahresanfang. Die Aufnahme ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

 

§ 5 Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und gelten vom 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres.
Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe der einmaligen Aufnahmegebühr sowie die Höhe des Jahresbeitrages. Bei erfolgloser Mahnung kann der Vorstand der Mitgliederversammlung den Ausschluss des säumigen Mitgliedes vorschlagen. Die Jahresbeiträge sind bis zum 31.03., alle übrigen Zahlungsverpflichtungen bis zum 30.11. eines jeden Jahres fällig.

 

§ 6 Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Austritt oder dem Ausschluss. Der Austritt aus dem TC Blau Weiß 1922 Schladern muss dem Vorstand schriftlich angezeigt werden. Er kann nur zum 01.01. des nächsten Jahres erfolgen. Über den Ausschluss eines Mitgliedes wegen ehrenrührigen, unsportlichen oder den Club schädigenden Verhaltens, entscheidet der Vorstand vorläufig, die Mitgliederversammlung endgültig.

 

§ 7 Organe des TC Blau Weiß 1922 Schladern

Die Organe des TC Blau Weiß 1922 Schladern sind:

  • der Vorstand
  • die Mitgliederversammlung.

§ 8 Der Vorstand

Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Geschäftsführer, dem Sportwart, dem Jugendwart und zwei Beisitzern.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Geschäftsführer, von denen jeweils zwei gemeinsam vertretungsberechtigt sind.

 

§ 9 Aufgaben des Vorstandes

Dem Vorstand obliegt die verwaltungsmäßige Leitung des Tennisclubs. Bei allen Finanzgeschäften, die den Betrag von 500,00 DM überschreiten, und allen Rechtsgeschäften ist die vorherige Beschlussfassung des Vorstandes erforderlich. Der Vorstand ist der Mitgliederversammlung verantwortlich. Der Vorstand hat unter Angabe der Tagesordnung mindestens einmal jährlich, und zwar im 1. Quartal, eine Jahreshauptversammlung einzuberufen. Die Ein­berufung jeder Versammlung ist allen Mitgliedern zwei Wochen vorher mitzuteilen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen, ­

  1. wenn sie vom Vorstand für erforderlich gehalten wird,
  2. wenn mindestens 20% der stimmberechtigten Mitglieder sie beantragen. Der Antrag der Mitglieder muss beim Vorstand schriftlich eingereicht und persönlich unterschrieben werden. Die Einberufung hat innerhalb von 4 Wochen nach Eingang des Antrages zu erfolgen.

 

Der Vorstand hat einer Mitgliederversammlung vorzulegen bzw. vorzutragen:

  1. das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung der Jahreshauptversammlung:
  1. einen Rechenschaftsbericht des Vorsitzenden über wichtige Ereignisse seit der letzten Versammlung,
  2. den Kassenbericht über Einnahmen und Ausgaben des letzten Jahres,
  3. einen Haushaltsplan,
  4. einen Finanzierungsplan, wenn die Anforderungen das Budget eines Jahres überschreiten,
  5. einen Bericht des Sportwarts,
  6. einen Bericht des Jugendwarts,
  7. Mitgliederbewegungen.

 

§ 10 Wahl des Vorstandes

Wahlvorschläge sind dem Vorstand schriftlich vor der Versammlung einzu­reichen oder mündlich in der Versammlung bekanntzugeben. Die Wahl erfolgt durch die Mitgliederversammlung. Der Vorstand wird alle 2 Jahre auf der jeweiligen Jahreshauptversammlung gewählt. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen der stimmberechtigten Anwesenden auf sich vereinigt.
Für ein während der Amtszeit ausgeschiedenes Vorstandsmitglied ist auf der nächsten Mitgliederversammlung eine Neuwahl durchzuführen.
Seine Amtszeit endet mit dem übrigen Vorstand.

 

§ 11 Mitgliederversammlung

Alle Mitglieder des TC Blau Weiß 1922 Sch1adern haben das Recht, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen. Stimmberechtigt sind alle aktiven und passiven Mitglieder, die das 16. Lebensjahr erreicht haben.

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig und wird vom 1. Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet.

 

§ 12 Aufgaben der Mitgliederversammlung

Der Mitgliederversammlung obliegt:

  1. Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung,
  2. Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des 1. Vorsitzenden, des Sportwartsund des Jugendwarts,
    1. Genehmigung des Kassenberichts und des Jahresabschlusses
    2. Entgegennahme des Berichts der Kassenprüfer,
  3. Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans für das nächste Geschäftsjahr,
  4. Festsetzung der Höhe der Aufnahmegebühr und von Beiträgen aller Art,
  5. Beschlussfassung über Anträge (näheres regelt die Geschäftsordnung),
  6. Änderung von Satzung und Geschäftsordnung,
  7. Entlastung des Vorstandes,
  8. Wahl des Vorstandes.

 

Alle Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, Satzungsänderungen einer 2/3-Mehrheit. Bei Stimmengleichheit ent­scheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden. Die Wahl der Mitglieder des Vorstandes und alle Beschlüsse und Abstimmungen müssen auf Antrag in geheimer Abstimmung erfolgen, dies beinhaltet auch die Ernennung von Ehrenmitgliedern.

 

§ 13 Protokoll der Mitgliederversammlung

Über die Einberufung der Mitgliederversammlung ihren Verlauf und die gefassten Beschlüsse sowie über die Ergebnisse von Wahlen ist von einem Mitglied des TC Blau Weiß 1922 Schladern, das der Vorstand der Versammlung vorschlägt, ein Protokoll anzufertigen. Es ist vom 1. Vorsitzenden, dem Protokollführer und einem Mitglied des Vorstandes zu unterzeichnen.

 

§ 14 Finanzielle Ansprüche

Beim Ausscheiden eines Mitgliedes aus dem TC Blau Weiß 1922 Schladern entfallen alle Ansprüche gegenüber dem Verein, sofern nicht besondere vertragliche Abmachungen bestehen.

 

§ 15 Auflösung des Clubs

Die Auflösung des TC Blau Weiß 1922 Schladern kann nur in einer Mit­gliederversammlung mit 2/3-Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.
Ist die Auflösung des TC Blau Weiß 1922 Schladern beschlossen worden, so fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Windeck, die es unmittel­bar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke in Schladern zu verwenden hat.

 

Schladern, den 3. 2. 1990

 

→Satzung herunterladen (PDF)
→Satzung herunterladen (Fotokopie des Originals)