1. Grundsätze
1.1 Ganzheitlicher Schutzansatz
Der ehrenamtliche Vorstand des TC BW Schladern 1922 e.V. verpflichtet sich dem Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport. Wir übernehmen eine Vorbildfunktion für alle Mitglieder unseres Vereins. In unserer Sitzung am 08.03.2026 haben wir beschlossen, Prävention und Intervention gegen interpersonelle Gewalt im Sport als festen Bestandteil unserer Vereinsarbeit zu etablieren.
Wir verpflichten uns, das Thema Schutz in all seinen Facetten zu betrachten und umzusetzen. Dies bedeutet, dass unser Schutzkonzept und die daraus resultierenden Maßnahmen alle Altersgruppen und alle Formen von Gewalt abdecken. Es geht uns darum, eine Atmosphäre zu schaffen, in der sich alle Mitglieder aktiv an der Gestaltung einer sicheren und unterstützenden Umgebung beteiligen. Unser Ziel ist es, eine Kultur des Hinsehens, der Beteiligung und der Achtsamkeit zu schaffen, in der sich jeder sicher und respektiert fühlt.
1.1.1 Kultur der Achtsamkeit
Wir wollen in unserem Verein eine Kultur der Achtsamkeit etablieren, in der jedes Mitglied Verantwortung für einen grenzachtenden und respektvollen Umgang miteinander übernimmt sowie für den Schutz aller eintritt. Dies beinhaltet die Schulung aller Übungsleitungen in der Erkennung von Anzeichen von Missbrauch und Gewalt sowie in angemessenen Interventionsstrategien. Wir legen Wert darauf, dass sich jede Person – unabhängig vom Alter – bewusst ist, wie wichtig es ist, aufeinander achtzugeben und wie jede einzelne Person dazu beitragen kann, ein grenzwahrendes Sportumfeld zu schaffen.
1.2 Umfassende Umsetzung im Verein
Das Landeskinderschutzgesetz NRW und die Resolution des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) zum Zukunftsplan „Safe Sport“ bilden dabei eine wichtige Grundlage, doch wir gehen einen Schritt weiter, indem wir unser Augenmerk auf alle Mitglieder unseres Vereins richten. Unser Schutzkonzept ist so gestaltet, dass es nicht nur den Anforderungen des Gesetzes entspricht, sondern auch eine Atmosphäre der Offenheit, des Respekts und der gegenseitigen Fürsorge fördert.
2. Definitionen
Interpersonelle Gewalt im Sport kann verschiedene Formen haben, von Machtmissbrauch und Grenzverletzungen über körperliche und emotionale Gewalt bis hin zu sexualisierter Gewalt.Festgelegte Begriffe sorgen für eine gemeinsame Sprache und ein einheitliches Verständnis innerhalb des Vereins. Sie gewährleisten, dass alle Mitglieder die gleichen Vorstellungen von respektvollem Verhalten haben und wissen, was als unangemessen oder schädlich betrachtet wird.
Klare Definitionen geben dem Vorstand, Trainer*innen, Übungsleiter*innen, Betreuer*innen und allen Vereinsmitgliedern Sicherheit im Umgang mit potenziellen Risikosituationen, aber auch mit Verursacher*innen oder Täter*innen.
2.1 Körperliche Gewalt
Körperliche Gewalt bezeichnet jede Form von physischer Gewalt.
Mögliche Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung durch körperliche Gewalt können sein, wenn ein Kind vermehrt Hämatome, Verbrennungen oder Wunden aufweist oder ein Kind entsprechende Äußerungen tätigt.
2.2 Emotionale Gewalt
Emotionale Gewalt bezeichnet Gewalthandlungen, die dazu verwendet werden, um eine Person zu erniedrigen, zu bedrohen oder lächerlich zu machen. Sie stellen einen Angriff auf die Selbstsicherheit und das Selbstbild einer Person da, um Macht und Kontrolle auszuüben. Die Gewalthandlungen sind oft schwer nachweisbar, sie sind nicht sichtbar, aber spürbar. Zeigen Eltern keine körperliche und/oder emotionale Zuwendung oder instrumentalisieren sie ihr Kind kann dies ein Anzeichen für psychische oder seelische Gewalt sein. Auch ein starker emotionaler/seelischer Druck kann ein Anhaltspunkt sein.
2.3 Sexualisierte Gewalt
Sexualisierte Gewalt umfasst Machtausübung, Unterwerfung und Demütigung mit dem Mittel der Sexualität.
Anhaltspunkte können sein, wenn ein Kind sich aus der Gemeinschaft zurückzieht oder es ohne plausible Erklärung Verhaltensauffälligkeiten zeigt. Auch altersunangemessenes Verhalten oder sexualisiertes Verhalten kann auf sexuelle Misshandlung hindeuten.
2.4 Was ist Gewalt?
2.4.1 Grenzverletzungen
Grenzverletzungen geschehen einmalig, gelegentlich, unbeabsichtigt und sind korrigierbar. Ob ein Verhalten als grenzverletzend oder unangemessen empfunden wird, ist abhängig vom subjektiven Erleben des betroffenen Menschen. Zur weiteren Vermeidung von Grenzverletzungen müssen diese benannt, Verhalten korrigiert und eine Entschuldigung ausgesprochen werden.
2.4.2 Übergriffe
Übergriffe ignorieren subjektive Grenzen und geschehen nicht zufällig oder aus Versehen. Sie resultieren oft aus persönlichen und/oder fachlichen Defiziten. Übergriffe gehören zu den typischen Strategien von Täter*innen, die Strategien wie Manipulation oder Isolation ihrer Opfer testen wollen.
2.4.3 Straftatbestand
Strafrechtlich relevante Gewaltformen sind beispielsweise sexuelle Berührungen, Vergewaltigung, versuchter Sex, Penetration, Erstellen und/oder Verbreiten von Nacktbildern, sexualisierte Handlungen vor dem Kind und am Kind und Anleitung zu Handlungen.
3. Analyse der Akteur*innen im Verein TC BW Schladern 1922 e.V. und Risikoanalyse
Unser Verein hat seine eigenen Strukturen, Aktivitäten und Routinen. Mit der Potential- und Risikoanalyse werden diese sichtbar gemacht. Mit den Erkenntnissen und dem Wissen aus der Analyse haben wir zielgerichtete Schutzmaßnahmen, Vereinbarungen und Regeln erarbeitet. Wesentliche Grundlage ist die Beteiligung möglichst vieler Akteur*innen, um alle Risikobereiche zu erfassen, aber auch, um mögliche Handlungsunsicherheiten von Übungsleitern und Mitgliedern zu berücksichtigen. Wir haben damit eine breite Auseinandersetzung angestoßen, die einen gemeinsamen Konsens ermöglicht und so die Verantwortungsübernahme aller fördert.
Diese Risikoanalyse wurde im Verein mit einer Gruppe aus Vertretungen des Vorstands und den TrainerInnen erstellt.
Folgende Ergebnisse der Risikoanalyse wurden festgehalten:
Räume und Wege
Es gilt zu beachten, dass nicht alle Aspekte zu einzelnen Räumlichkeiten auf alle Räumlichkeiten übertragen werden können, da zwei Tennisanlagen und zwei Turnhallen durch den Verein genutzt werden (Tennisplatz Schladern, Tennishalle Eitorf, Turnhallen der Grundschulen Schladern und Obernau).
Räume:
Ergebnisse/Maßnahmen:
Bei gleichzeitigem Restaurantbetrieb in der Halle Eitorf müssen die Kinder fertig umgezogen zur Sportstätte kommen und diese so auch wieder verlassen. Betreffende Eltern und Kinder müssen vor dem Wintertraining über die Öffnungszeiten des Restaurants Top Spin informiert werden. Hin-/Rückweg zur Trainingsstätte:
Unsicherheiten auf dem Heimweg können wie folgt behoben werden:
Die Umkleidekabinen sind nur von der jeweiligen Übungsgruppe zu betreten. Eltern dürfen die Umkleidekabinen aller Trainingsstätten ab Grundschulalter der Kinder nicht betreten. Bei Übergängen von einer Trainingsgruppe zur nächsten gestaltet sich eine klare Trennung der Anwesenheit der Trainingsgruppen durch eine enge zeitliche Taktung oftmals schwierig. Hier bedarf es klarer Regelungen durch die jeweiligen Trainer*innen.
Trainer*innen dürfen sich nicht gleichzeitig mit den Kindern in der Umkleidekabine umziehen und aufhalten.
Die Umkleiden sollen eine Kennzeichnung nach Geschlechtern erhalten.
Für einen Toilettengang sollen sich Kinder und Jugendliche bei der Trainingsleitung abmelden.
Die Eingangstür der Turnhallen soll mit Beginn der Trainingseinheit geschlossen werden, damit kein Zugang für Außenstehende möglich ist.
Es herrscht Einigkeit darüber, dass Eltern ab Grundschulalter der Kinder während der Trainingseinheiten nicht anwesend sein dürfen. Kinder sollen so vor ungewollten Beobachtungen durch fremde Personen geschützt und gleichzeitig in ihrer Selbständigkeit gefördert werden. Bei Kindern im Kindergartenalter soll die Anwesenheit von Eltern durch die jeweilige Trainingsleitung geregelt werden.
Das Rauchen sowie die Ausgabe und der Konsum von Alkohol auf der Tennisanlage sind bei Jugendveranstaltungen und Trainingseinheiten von Kindern oder Jugendlichen nicht gestattet.
Bei gleichzeitigem Restaurantbetrieb in der Halle Eitorf müssen die Kinder fertig umgezogen zur Sportstätte kommen und diese so auch wieder verlassen. Betreffende Eltern und Kinder müssen vor dem Wintertraining über die Öffnungszeiten des Restaurants Top Spin informiert werden.
Hin-/Rückweg zur Trainingsstätte:
Unsicherheiten auf dem Heimweg können wie folgt behoben werden:
Einholung des Einverständnisses der Eltern bei gewünschter eigenständiger Bestreitung des Heimwegs der Kinder (Einverständnis darüber in Mitgliedsantrag integrieren)
WartenderTrainingsleitung,bisalleKinderabgeholtwordensind.
Eltern müssen ab der ersten Trainingseinheit ihres Kindes ihre Handynummer bei der jeweiligen Übungsleitung hinterlegen, um im Notfall kontaktiert werden zu können.
Fahrten zu Spielen:
Es handelt sich in der Regel um Privatfahrten. Aufgabe der Mannschaftsverantwortlichen ist es, vor Fahrten transparent zu klären, wer wo mitfährt und welcher Treffpunkt für den Fahrtantritt gewählt wird. Es sollen mindestens zwei Kinder pro Auto mitfahren. Ausnahme bildet das eigene Kind eines Fahrers/einer Fahrerin. Mitfahrende Eltern sind darüber aufzuklären, dass sie sich auch in auswärtigen Trainingsstätten während der Umkleidesituation nicht in Umkleidekabinen aufhalten dürfen.
Miteinander
Der Vorstand und die Trainingsleiter*innen sollen Vorbild in ihrem Verhalten sein. Es gelten die Verhaltensregeln gemäß des Ehrenkodex des Landessportbunds NRW (siehe Anlage).
Vermeidung von grenzüberschreitendem Verhalten
Unter grenzüberschreitendem Verhalten ist ein Verhalten zu verstehen, welches den Verhaltensregeln des Ehrenkodex nicht gerecht wird. Darunter fällt zum Beispiel auch eine Bevorzugung oder Benachteiligung einzelner Kinder im Training.
Bei notwendigen Hilfestellungen mit Körperkontakt soll diese immer angekündigt und das Einverständnis der Kinder und Jugendlichen erfragt werden.
Erwachsene dürfen sich nicht mit den Kindern oder Jugendlichen in der Umkleidekabine aufhalten oder mit ihnen gemeinsam duschen. (Schild an der Tür anbringen!) Es gilt zu beachten, dass der Kinderschutz durch die aktuellen Räumlichkeiten auf der Tennisanlage Schladern (Duschen/Umkleiden/WC in einem Raum) erschwert umgesetzt werden kann. (Förderantrag Vereinsheim)
Für die Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen ist die ausdrückliche, schriftliche Einwilligung der Eltern oder Erziehungsberechtigten einzuholen, da das Recht am eigenen Bild und die DSGVO Geltung finden. Neben den Eltern soll auch das Einverständnis der Kinder erfragt werden.
Trainingsaufnahmen, die zur Demonstration von Bewegungsabläufen im Training dienen, sind mit Beendigung des jeweiligen Trainings wieder zu löschen.
Kommunikation
Eine gewaltfreie und wertschätzende Kommunikation soll von den Trainingsleitungen vorgelebt werden. Die Kommunikation soll offen und ehrlich gestaltet werden.
Ergebnisse:
Die Sprachform soll wertschätzend, ruhig, auf Augenhöhe, in einfacher Sprache, klar und deutlich und motivierend gewählt sein.
Es sollen ritualisierte Sprachformen (Begrüßungs- und Abschiedsritual, Erklärung von Übungen im Kreis) zum Einsatz kommen.
Es ist nicht gewünscht, dass abwertend, brüllend, beleidigend oder defizitorientiert kommuniziert wird.
Eltern sollen die Möglichkeit erhalten, mit den Übungsleitungen bei Bedarf ins Gespräch zu kommen.
Eine Kommunikation über WhatsApp darf lediglich der Weitergabe von Informationen (Trainingszeiten, Spielpläne, o.ä.) dienen.
4. Prävention
Die Mitglieder werden in der Jahreshauptversammlung am 8. März 2026 über das Thema Schutzkonzept informiert und miteinbezogen. Alle Mitglieder werden über die betreffenden Angebote und Möglichkeiten informiert und zum Handeln aufgefordert. Der Verein verurteilt jegliche Form der Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist. Der Verein TC BW Schladern 1922 e.V. verpflichtet sich zur Einführung zum Thema Prävention und Intervention bei sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport und dazu, bei Vorkommnissen bzw. vermuteten Vorkommnissen zu interpersoneller Gewalt im Sport zu helfen und zu vermitteln.
Die Ansprechpersonen zum Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Verein TC BW Schladern 1922e.V. sind die Vorstandsmitglieder.
An die Vorstandsmitglieder kann sich jede*r bei Verdachtsfällen, Fragen oder auch in akuten Situationen wenden. Fachberatung und die Arbeit mit Betroffenen zählen nicht zu den Aufgaben der Vorstandsmitglieder. Hierzu werden Fachstellen informiert, befragt und einbezogen. Deren Mitarbeitende sind darauf spezialisiert, die Betroffenen zu betreuen, Verursacher*innen und Täter*innen zu beraten, therapeutisch aktiv oder ermittelnd tätig zu werden.
Die Vorstandsmitglieder des Vereins TC BW Schladern 1922 e.V. sind für folgende Aufgaben verantwortlich:
Kontaktaufnahme zu Fach- und Beratungsstellen und Teilnahme an Netzwerktreffen
Aufnahme und Thematisierung von Fehlverhalten sowie Anregung zu weiteren Präventionsmaßnahmen
Bei konkretem oder vagem Verdacht, bei Fragen zum Thema und bei konkreten Vorfällen sind die Ansprechpersonen der erste Kontakt für
Trainingsleiter*innen
Kinder und Jugendliche als Schutzbefohlene und deren Eltern und Erziehungsberechtigte
Der Vorstand des TC BW Schladern 1922 e.V. legt fest, dass von jeder Übungsleitung und jedem/r Betreuer*in vor Beginn der Tätigkeit im Verein ein erweitertes Führungszeugnis einzuholen und dieses alle fünf Jahre zu erneuern ist.
Zudem werden die Übungsleiter*innen im Vorfeld ihrer Tätigkeit über den Ehrenkodex des Landessportbundes NRW und die damit verbundene Verpflichtungserklärung im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen informiert. So können grundsätzliche Einstellungen und mögliche Gefährdungsmerkmale frühzeitig abgeklärt werden. Gleichzeitig wird deutlich, dass die Prävention von sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Verein thematisiert wird – ein Signal, dass bereits im Vorfeld abschreckend wirken kann.
Der Ehrenkodex im Sport dient als freiwillige Selbstverpflichtung für alle Trainer*innen und ist ein zentrales Instrument zur Prävention und Intervention bei Grenzverletzungen und Gewalt. Er beinhaltet klare Verhaltensregeln im Umgang mit Kindern und Jugendlichen und Erwachsenen und jede unterzeichnende Person verpflichtet sich, diese einzuhalten. Der Verein TC BW Schladern 1922 e.V. stellt sicher, dass alle Trainingsleiter*innen klare Anweisungen zum Umgang mit interpersoneller Gewalt erhalten und fordert von ihnen, den Ehrenkodex zu unterzeichnen.
5. Intervention
Umgang mit Beschwerden und mit dem Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung:
Beschwerden können persönlich oder als persönliche Nachricht per Email an die Vorstandmitglieder gerichtet werden.
Wenn eine Beschwerde eingeht, nimmt die Ansprechperson persönlich Kontakt mit dem/r Beschwerdeführer*in auf. Ggf. erfolgt anschließend eine persönliche Kontaktaufnahme der Ansprechperson mit dem/r Beschuldigten.
Wie und in welchem Zeitrahmen die Person, die eine Beschwerde geäußert hat, über den Bearbeitungsstand informiert wird, hängt vom Einzelfall ab. Es ist anzustreben, dass eine erste Rückmeldung innerhalb zwei Wochen nach Beschwerdeeingang erfolgt. Bei konkreter Kindeswohlgefährdung erfolgt eine Rückmeldung unmittelbar.
Über die Beschwerde wird Vertraulichkeit gewahrt.
Eine akute Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII wird dem Jugendamt des Rhein-Sieg-Kreises,
Jugendhilfezentrum für Eitorf und Windeck,
Am Eichelkamp 17, 53783 Eitorf, 02243/8443-0 gemeldet.
Bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung oder Fragen zum Kinderschutz kann eine fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gemäß § 8b SGB VIII zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung beim Jugendamt des Rhein-Sieg-Kreises,
Netzwerkkoordination Kinderschutz, Kinderschutz Beratung gemäß 8b SGB VIII, Martin Korn, 02241 135108, martin.korn@rhein-sieg-kreis.de oder
Karl-Josef Wiesner, 02241 133445, karl-josef.wiesner@rhein-sieg-kreis.de anonym in Anspruch genommen werden.
Der Verein TC BW Schladern 1922 e.V. ist dem Netzwerk Kinderschutz des Jugendamtes des Rhein-Sieg-Kreises angeschlossen und nimmt an entsprechenden Veranstaltungen regelmäßig teil.
6. Schlusswort
Der TC BW Schladern 1922 e.V. verpflichtet sich zu einem langfristigen Einsatz gegen sexualisierte und interpersonelle Gewalt im Sport. Wir setzen uns für die kontinuierliche Aktualisierung unseres Schutzkonzeptes ein, um ein sicheres und respektvolles Umfeld zu gewährleisten.
